Antrag zum Arbeitslosengeld

 



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 ALG-1 | Bürgergeld | Brutto-Netto | Wohngeld

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Arbeitslos melden und Antrag auf Arbeitslosengeld stellen[online]

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 Anträge zum Bürgergeld 
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Antrag [HA]
Weiterbewilligung
[WBA]
Veränderungen
Unterkunft
[KDU]
Einkommen
[EK]
Einkommen[Selbständig]
[EKS]
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div. Vorlagen
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Arbeitsbescheinigung
Vermieterbescheinigung
Wohnungs-An/Ummeldung

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Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch SGB1

Voraussetzungen

Dauer des Anspruches ALG1-Anspruchsdauer

Personen, die nach dem 1. Februar 2006 arbeitslos sind, bekommen für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten Arbeitslosengeld. Personen über 55 Jahre erhalten bis maximal 18 Monate Arbeitslosengeld.
Hinweis:
Wer 55 Jahre alt ist, hat länger Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Auch für 58-Jährige, die ihren Job verlieren, giebt entsprechende „geburtstagsscharfe“ Regelungen bei der Arbeitslosenversicherung.Wer einige Tage zu früh Arbeitslosengeld I beantragt, bekommt unter Umständen einige Monate weniger Arbeitslosengeld – und umgekehrt. Wenn es für einen Arbeitslosen aufgrund seines Lebensalters günstiger ist, nicht zum Zeitpunkt der tatsächlich einsetzenden Arbeitslosigkeit, sondern erst später Arbeitslosengeld I zu beantragen, so ist dies möglich und rechtens. Über die eventuellen Vorteile eines solchen späteren Antrags muss die Arbeitsagentur den Antragsteller unaufgefordert aufklären. Dies gehört zu ihren gesetzlichen Beratungspflichten!

Höhe des Anspruches

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des pauschalierten letzten Nettogehaltes.
Bei Arbeitssuchenden mit Kind beträgt das Arbeitslosengeld 67 Prozent des pauschalierten letzten Nettogehaltes.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch SGB2 und SGB3

Voraussetzungen

Anspruch auf Bürgergeld haben alle erwerbsfähigen (nachdem ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld I abgelaufen ist), hilfsbedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65(67) Jahren sowie die zum gemeinsamen Haushalt gehörenden Personen (Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder).

Höhe des Anspruches

502 - Regelsatz

Bei (Ehe-)Partnern sowie unverheirateten Arbeitssuchenden mit einem festen Lebenspartner beträgt der Satz 90 Prozent des doppelten Regelsatzes.
Für jedes Kind unter 14 Jahren gibt es zusätzlich 60 Prozent des Regelsatzes, für Kinder ab 14 Jahren 80 Prozent.

Kosten für Unterkunft

Zusätzlich besteht der Anspruch auf die Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung. Es werden die tatsächlichen, angemessenen* Kosten erstattet:

Die Höhe ist an den Mietspiegel gekoppelt/dynamisiert. *Fallen die Kosten für die Unterkunft (Bruttowarmmiete incl. Energiekosten) deutlich zu hoch aus, wird in der Regel eine Selbstbeteiligung oder der Umzug verlangt.

Beiträge zur Sozialversicherung

Die Kosten für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden von der Arbeitsagentur oder dem Sozialamt getragen.
Es wird auch ein Mindestbeitrag in die Rentenversicherung eingezahlt. Dadurch werden aber nur geringe zusätzliche Rentenansprüche erworben.