Antrag zum Arbeitslosengeld |
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Arbeitslos melden und Antrag auf Arbeitslosengeld stellen[online] |
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Anträge zum
Bürgergeld |
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Arbeitslosengeld I (ALG1)
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch SGB1
Voraussetzungen
- Der Antragssteller muss Arbeitssuchender (arbeitslos) sein
- persönliche Meldung über die Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit
- in den letzten drei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bestand ein versicherungspflichtiges (beitragspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis für die Dauer von mindestens zwölf Monaten
Hinweis:
Höhe des Anspruches
Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des pauschalierten letzten Nettogehaltes.Bei Arbeitssuchenden mit Kind beträgt das Arbeitslosengeld 67 Prozent des pauschalierten letzten Nettogehaltes.
- Bürgergeld (ehem. ALG2)
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch SGB2 und SGB3
Voraussetzungen
Anspruch auf Bürgergeld haben alle erwerbsfähigen (nachdem ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld I abgelaufen ist), hilfsbedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65(67) Jahren sowie die zum gemeinsamen Haushalt gehörenden Personen (Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder).Höhe des Anspruches
502 € - RegelsatzBei (Ehe-)Partnern sowie unverheirateten Arbeitssuchenden mit einem festen Lebenspartner beträgt der Satz 90 Prozent des doppelten Regelsatzes.
Für jedes Kind unter 14 Jahren gibt es zusätzlich 60 Prozent des Regelsatzes, für Kinder ab 14 Jahren 80 Prozent.
Kosten für Unterkunft
Zusätzlich besteht der Anspruch auf die Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung. Es werden die tatsächlichen, angemessenen* Kosten erstattet:Die Höhe ist an den Mietspiegel gekoppelt/dynamisiert. *Fallen die Kosten für die Unterkunft (Bruttowarmmiete incl. Energiekosten) deutlich zu hoch aus, wird in der Regel eine Selbstbeteiligung oder der Umzug verlangt.
Beiträge zur Sozialversicherung
Die Kosten für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden von der Arbeitsagentur oder dem Sozialamt getragen.Es wird auch ein Mindestbeitrag in die Rentenversicherung eingezahlt. Dadurch werden aber nur geringe zusätzliche Rentenansprüche erworben.